I. Name, Sitz und Zweck

Art. 1 - Name und Sitz

1. Unter dem Namen „Berufsvereinigung der Gebärdensprachlehrer/innen und Gebärdensprachausbildner/innen“, nachfolgenden BGA genannt, besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB. Sie ist eine Berufs-, Unternehmens- und Branchenorganisation von Unterrichts-, Weiterbildungs-, Dienstleistungs- und Handelsbetrieben im Bereich der Gebärdensprache mit Sitz in der Deutschschweiz.

 

2. Der Sitz der BGA ist in Zürich.


3. Die in diesen Statuten verwendeten Begriffe und Namen sind geschlechtsneutral.

Art. 2 - Zweck

Die BGA verfolgt namentlich folgende Zwecke:


1. Die Unterstützung und Förderung der Mitglieder in ihren unternehmerischen und fachlichen Belangen;


2. Die Sicherstellung der praxis- und bedürfnisbezogenen, sich an den Erfordernissen von Gegenwart und Zukunft orientierenden Aus- und Weiterbildungen in den von der BGA betreuten Branchen und Berufen;


3. die Vertretung der Mitgliederinteressen gegenüber politischen Organen, Behörden, Sozialpartnern und anderen Organisationen.

Art. 3 - Aufgabenerfüllung

1. Die BGA erfüllt ihre Aufgaben im Rahmen parteipolitischer Unabhängigkeit und konfessioneller Neutralität.


2. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder werden in einem Pflichtenheft gemäss Anhang A festgehalten.

 

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