III. Organisation des Vereins

Art. 14 - Organe

Die Organe des Vereins sind:

a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand
c) Kommissionen für Qualitätssicherung
d) Kommissionen für Weiterbildung
e) Arbeitsgruppen
f) die Rechnungsrevisoren

Art. 15 - Mitgliederversammlung

1. Einmal im Jahr findet eine ordentliche Versammlung statt. Die ordentliche Mitgliederversammlung wird vom Vorstand per E-Mail oder durch einen persönlichen Brief unter Angabe der Traktanden einberufen.

 

Termin und Ort sind 6 Monate vor der Mitgliederversammlung bekanntzugeben.

 

Die ordentliche Versammlung findet jeweils im Januar/Februar statt.

 

Die Einladung muss mindestens 14 Tage vor dem vorgesehenen Termin versendet werden.

 

Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig.

 

Mitglieder, die an der Mitgliederversammlung nicht anwesend sein können, müssen sich vorzeitig melden, dies schriftlich begründen und den Entschuldigungsgrund im Schreiben benennen.

2. Ausserordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen, oder wenn ein Fünftel der Mitglieder unter Angabe von Gründen dies verlangt.

 

3. Die Geschäfte der Mitgliederversammlung sind:


a) Wahl der Stimmenzähler
b) Genehmigung des Protokolls der letzten Versammlung
c) Entgegennahme des Jahresberichts des Präsidenten oder der Präsidentin
d) Entgegennahme des Jahresberichts der Kommissionen / Arbeitsgruppen
e) Abnahme der Jahresabrechnung und des Revisoren Berichts sowie des Budgets
f) Entlastung des Vorstands
g) Wahl des/der Präsidenten/in, des Vorstandes und der Rechnungsrevisoren.
h) Ernennung von Ehrenmitglieder
i) Statutenrevisionen
j) Festlegung des Jahresprogrammes
k) Beschlussfassung über Anträge der Mitglieder
l) Festsetzung der Mitgliederbeiträge
m) Ausschluss von Mitgliedern u.a. bei Rekursen
n) andere Geschäfte, die dem Vorstand vorlegt werden


4. Anträge der Mitglieder müssen dem Vorstand bis spätestens 30 Tage vor der Mitgliederversammlung schriftlich eingereicht werden. Brief, E-Mail und Gebärdensprachvideo mit schriftlichen Stichworten sind erlaubt. Die Anträge sind mindestens 14 Tage vor der Mitgliederversammlung den Mitgliedern bekannt zu geben.

 

Art. 16 - Beschlussfassung

Beschlüsse, Statutenänderungen und Wahlen der Mitgliederversammlung erfolgen mit einfachem Mehr der anwesenden Mitglieder.

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