VI. Vorstand

Art. 17 - Vorstand

Der Vorstand besteht aus mindestens drei bis fünf Personen. Sie werden für die Dauer von drei Jahren gewählt und sind nach Ablauf der Amtsdauer wieder wählbar.


Der Vorstand konstituiert sich mit Ausnahme des/der Präsidenten/in selbst; Kassierer/in und Protokollführer werden im gleichen Wahljahr, Weiterbildungsleiterin und Webmaster im darauf folgenden Wahljahr gewählt.

Ausserordentliche Gründe, wie Krankheit oder Tod, erlauben einen vorzeitigen Austritt, wobei Präsident/in und Kassierer/in nicht gleichzeitig den Vorstand verlassen können.

 

Umfasst der Vorstand mehr als fünf Personen, bestimmt er selbst die neuen Funktionen und das entsprechende Wahljahr (gerade/ungerade). Er erstellt ein Pflichtheft für sämtliche Vorstandsmitglieder.

 

Art. 18 - Beschlussfassung

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlussfassung erfolgt mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit hat das Präsidium den Stichentscheid. Es können auch Zirkularbeschlüsse gefasst werden; solche sind in das Protokoll der folgenden Vorstandssitzung aufzunehmen.

Art. 19 - Finanzkompetenz Vorstand

Über Ausgaben, die das Budget übersteigen, kann der Vorstand bis zu einem Betrag von Fr.1000.- selbst entscheiden.

Art. 20 - Unterschrift

Der Präsident/die Präsidentin unterzeichnet rechtsgültig kollektiv zu Zweien mit einem weiteren Vorstandsmitglied.

 

Art. 21 - Rechnungsrevisoren

Die Mitgliederversammlung wählt einen Rechnungsrevisor / eine Rechnungsrevisorin und ein Ersatzmitglied. Diese haben die Jahresrechnung zu prüfen und zuhanden der Versammlung den Revisoren Bericht vorzulegen.


Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre, wobei einer der Revisoren in geraden, der andere in ungeraden Jahren die Amtszeit beginnt. Zudem tritt jährlich der amtsältere Revisor / die amtsältere Revisorin zurück, wird das Ersatzmitglied Revisor/in und muss ein neues Ersatzmitglied gewählt werden.

 

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